ELYS – Schlachtung im Herkunftsbetrieb
Ziel erreicht
Tier- und Arbeitsschutz
Die Tiere, die für unsere Ernährung und unseren Genuss gehalten, geliebt und dann geschlachtet werden, verdienen unseren Respekt. Da beispielsweise Rinder sehr sensibel sind, ist der Transport zur Schlachtstätte oft ein Problem. Es geht hierbei nicht ausschließlich nur um Tierschutz, sondern auch um Arbeitsschutz. Wir können uns oft an mulmige Situationen im Schlachthaus erinnern, als wir Metzger uns dachten: “Dieses Rind hätte man leichter im Stall geschossen! Das wäre für das Tier und für uns wesentlich einfacher und ungefährlicher gewesen.“
Wunsch nach Schlachtung am Hof
Was dagegen sprach, war bisher immer die Hygieneverordnung auf EU Ebene. Diese schrieb vor, dass grundsätzlich alle Schlachttiere lebend und bei bester Gesundheit in den Schlachtbetrieb gebracht werden müssen! Wir möchten nicht bezweifeln, dass das funktioniert, aber in manchen Fällen liegt im Transport und der besten Gesundheit der Widerspruch. Hegte man als Besitzer oder Metzger den Wunsch, ein Tier am Hof zu Schlachten, scheiterte dies an den fast unerfüllbaren Auflagen und es war, wenn überhaupt, nur unter viel Widerspruch, vereinzelt und mit sehr viel Aufwand möglich. Also dazu verbannt ein Nischengeschäft zu bleiben und nur den Tieren einzelner Enthusiasten vorbehalten.
Neue Verordnung
Im September 2021 trat eine Verordnung in Kraft, die wohl eine längst überfällige Reaktion auf die Initiative einzelner gewesen ist, die diesen Zustand schon lange verändern wollten: die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1374:
Schlachtung im Herkunftsbetrieb mit Nutzung einer mobilen Einheit (ME) gemäß Anhang III Abschnitt I Kapitel Via der VO (EG) Nr.853/2004
Die Fleischhygiene hat zugunsten des Tierschutzes eine neue Möglichkeit geschaffen.
Die Fakten im Überblick
- bis zu 3 Rinder, Kälber oder 3 Pferde oder 6 Schweine auf einmal im Herkunftsbetrieb zu töten und sie betäubt und entblutet zum Schlachtbetrieb zu transportieren (Fahrzeit begrenzt).
- die Tiere dürfen in ihrer gewohnten Umgebung (Stall/Weide/Unterstand) betäubt und entblutet werden
- mit einem geprüften Schlacht-/Transportanhänger dürfen bei zeitlich getrennten Schlachtvorgängen unterschiedliche Höfe und Schlachtstätten angefahren werden.
Auflagen
- Nutzung eines geprüften hygienischen Transportanhängers (MOBILE EINHEIT)
- Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes bei der Schlachtung
- Komplettes Prozedere muss zuerst mit der zuständigen Veterinärbehörde ausgearbeitet, genehmigt und im laufenden Betrieb auch dokumentiert werden.
Anhänger für Weide- und Hofschuss
Wir haben das Konzept „ELYS“ entwickelt und zur Marktreife getrieben. Die Idee dahinter ist nicht nur einen hygienischen Anhänger für Weide- und Hofschuss (Kugel oder Bolzen) zu bauen, sondern viel mehr. Wir wollen so vielen Tieren, wie möglich (Rind/Kalb/Schwein) den Transport und den Zutrieb zur Schlachtung ersparen, damit sie für uns ihren letzten Gang in vertrauter Umgebung gehen dürfen.
Der Anhänger ELYS II bzw. ELYS III wurde als bestellbares, in Serie zu fertigendes Angebot für den Markt entwickelt. Er ist ab sofort bestellbar.
Wirtschaftliches Konzept
Sollte ein Schlachtbetrieb oder eine Erzeugergemeinschaft den Wunsch hegen, die Schlachtung im Herkunftsbetrieb zu realisieren, bieten wir ein sehr wirtschaftliches Konzept mit dem Anhänger ELYS als Hardware. Darüber hinaus halten wir Formularvorschläge für die zuständigen Behörden bereit, um das ganze so einfach, wie möglich für alle Beteiligten zu gestalten. Die erste ELYS II ist seit Anfang Februar 2022 in der Metzgerei Sontag im Einsatz. Folgende Beteiligte haben Fachverstand, Energie, Enthusiasmus, und unermüdliches Engagement beigesteuert: Metzgerei Sontag, Fahrzeugbau Gomm, Veterinäramt Landkreis Ravensburg, Veterinäramt Landkreis Biberach
Video: Unterwegs mit dem Schlachtmobil
Im Frühjahr 2023 hat uns die Landesschau Baden-Württemberg des SWR besucht. Der Beitrag kann in der ARD-Mediathek abgerufen werden oder direkt hier auf unserere Webseite: einfach auf „Inhalt laden“ klicken und ansehen.
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